|
||||
|
Satzung des Freundeskreises Kokolores e.V.[Satzung als PDF-Dokument laden]
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins1. Der Verein führt den Namen: »Freundeskreis Kokolores e.V.«. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; ab diesem Zeitpunkt führt er den Zusatz »e.V.«. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Künzelsau. 3. Das Geschäftsjahr beginnt jeweils am 01. Oktober des Jahres. § 2 Zweck des Vereins1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des dritten Abschnitts §§ 51 – 68 »Steuerbegünstigte Zwecke« der Abgabenordnung vom 01.01.1977. 2. Der Freundeskreis Kokolores e.V. hat das Ziel den Verein »Kokolores Jugendkulturverein Künzelsau e.V.« zu unterstützen. Hauptaufgabe des Vereins ist die Beschaffung von Mitteln in Form von Beiträgen und Spenden für die ideelle und finanzielle Förderung des »Kokolores Jugendkulturverein Künzelsau e.V.«. 3. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 4. Es dürfen keine Personen durch Ausgaben, die den Zielen des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Zuwendungen begünstigt werden. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig. § 3 Mitgliedschaft1. Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt. 2. Beitrittsanträge sind formlos schriftlich an den Vorstand zu richten. Über den Antrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand. 3. Die Mitgliedschaft endet: 4. Der Austritt ist nur zum Ende des Geschäftsjahres möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer Frist von einem Monat. Es werden keine Beitragsanteile zurückerstattet. 5. Die Mitgliederversammlung kann mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder über einen Ausschluss eines Mitglieds beschließen. In der Einladung zur Mitgliederversammlung ist der Antrag auf Ausschluss bekannt zu geben. Dem Mitglied ist mindestens drei Wochen vor dem beabsichtigten Ausschluss Gelegenheit zur mündlichen oder schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem Vorstand zu geben.
6. Die Mitgliedschaft im Verein endet automatisch zum 1.Januar eines Jahres, wenn das Mitglied mit Mitgliedsbeiträgen von zwei oder mehr Jahren im Rückstand ist. Dem geschäftsführenden Vorstand obliegt die Aufgabe, betroffene Mitglieder mittels der hinterlegten Kontaktadresse im Voraus zu informieren.
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder1. Jedes Mitglied hat Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. 2. Jedes Mitglied hat das Recht, dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Vorschläge zu unterbreiten. 3. Alle Mitglieder sind verpflichtet, 4. die Ziele des Vereins nach besten Kräften zu unterstützen und zu fördern 5. ihren finanziellen Beitragsverpflichtungen nachzukommen § 5 Beschaffung der Mittel zur Verwirklichung der Vereinszwecke1. Die erforderlichen Mittel werden aufgebracht : 2. Die Höhe des Jahresbeitrages ist in einer Beitragsordnung geregelt. Diese wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. 3. Spenden können darüber hinaus von Mitgliedern und Nichtmitgliedern geleistet werden. 4. Der Jahresbeitrag ist zu Beginn des Geschäftsjahres fällig. Der Einzug der Mitgliedsgebühren erfolgt einheitlich zum 1.November Bei Eintritt im laufenden Geschäftsjahr ist der Jahresbeitrag erstmals zum nächsten Einzugstermin fällig. § 6 Organe des Vereins1. Organe des Vereins sind: a) die Mitgliederversammlung b) der Vorstand 2. Darüber hinaus können weitere aufgabenbezogene Arbeitskreise durch die Mitgliederversammlung verabschiedet werden. § 7 Die Mitgliederversammlung1. Die Mitgliederversammlung (MV) tagt einmal im Jahr. Eine außerordentliche MV ist einzuberufen, wenn der Vorstand es beschließt oder mindestens 10% der Mitglieder es schriftlich beantragen. 2. Zu Beginn der MV wählt diese aus ihrer Mitte eine Versammlungsleiterin / einen Versammlungsleiter. 3. Die MV wählt: a) den Vorstand b) zwei Kassenprüfer(innen) Der Vorstand wird von der MV für die Dauer von einem Jahr gewählt. Gewählt werden können alle natürlichen Mitglieder des Vereins mit Ausnahme von Mitgliedern, die im Vorstand des Kokolores tätig sind. Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis die Mitgliederversammlung einen neuen Vorstand gewählt hat. Die Wiederwahl ist möglich. 4. Weitere Aufgaben der MV sind insbesondere: a) Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes b) Entgegennahme des Prüfungsberichtes der Kassenprüfer c) Entlastung des Vorstandes d) Beschlussfassung über die praktische und inhaltliche Arbeit des Vereins e) Beschlussfassung über die Verwendung der dem Verein zur Verfügung stehenden Mittel 5. Die MV ist vom Vorstand spätestens 14 Tage vorher unter Angabe der Tagesordnung schriftlich einzuberufen. 6. Die MV ist das oberste Vereinsgremium. Jede ordentliche einberufene MV ist beschlussfähig. 7. Jedes Mitglied hat eine Stimme. 8. Über Anträge wird mit einfacher Mehrheit entschieden. Die Beschlussfassung erfolgt durch Handzeichen und Auszählung, sofern kein Mitglied geheime Stimmabgabe beantragt. Stimmenthaltungen werden bei der Berechnung der einfachen Mehrheit nicht gezählt. 9. Über die Mitgliederversammlung wird ein Protokoll geführt, das mindestens die Zahl der anwesenden Mitglieder, die Namen der anwesenden Vorstandsmitglieder und den Wortlaut der Beschlüsse enthält. § 8 Der Vorstand1. Der geschäftsführende Vorstand besteht aus: a) der/dem Vorsitzenden b) der/dem stellvertretenden Vorsitzenden c) der Kasiererin/ dem Kassierer
2. Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands sind jeweils einzeln vertretungsberechtigt.
§ 9 Satzungsänderungen1. Eine Satzungsänderung kann nur beschlossen werden, wenn sie als Tagesordnungspunkt in der Einladung zur MV gesondert aufgeführt ist. Der Einladung sind sowohl der bisherige als auch der vorgesehene neue Text beizufügen. 2. Eine Satzungsänderung bedarf einer 2/3 Mehrheit der auf der MV anwesenden Mitglieder. § 10 Vereinsauflösung1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen MV beschlossen werden. Dazu ist die Zustimmung von 3/4 der anwesenden Mitglieder erforderlich. 2. Bei Auflösung des Vereins geht das Vermögen an den »Kokolores Jugendkulturverein Künzelsau e.V.«.
Die vorliegende Satzung wurde am Dienstag, den 06.04.2004 von der Gründungsversammlung im Bahnhof Künzelsau beschlossen und durch die Jahreshauptversammlung am 27.12.2009 abgeändert. |
|||
|
||||
|
||||